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Lieferkettengesetz

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, in der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH

1. Rechtliche Grundlage

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsument*innen.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Ab 2024 fällt die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH in den Wirkungsbereich des Gesetzes.  

2. Einordnung der Sozialwirtschaft in den Wirkungsbereich des LkSG

Der Forschungsbericht 543 („Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“) im Auftrag des BMAS aus 2020 hat menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette von 100 Branchen der deutschen Wirtschaft ermittelt. Hierbei wurden 29 Branchen mit Risiken identifiziert. Die Sozialwirtschaft gehört nicht zu diesen Risikobranchen. Sie wurde als Branche mit geringen internationalen Verflechtungen und geringen menschenrechtlichen Risiken in Deutschland identifiziert und im Forschungsbericht nicht näher behandelt.

3. Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) in der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH

Als sozialwirtschaftliches Unternehmen ist die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH mit ihren Arbeitsschwerpunkten in den Bereichen Hilfen im Alter, Hilfen für junge Menschen und Familien, Hilfen für psychisch erkrankte Menschen sowie Aus- und Weiterbildung in sehr personalintensiven Arbeitsbereichen tätig. Die Personalkosten der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH betragen etwa 70 % des Jahresumsatzes (Jahresabschluss 2022). Personale Dienstleistung ist der Arbeitsschwerpunkt der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH, so dass mögliche Risiken aus Lieferketten die Tätigkeit eher marginal berühren.

Im Bereich der Beschaffung hat die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH mögliche Risiken im Rahmen einer Risikoanalyse bewertet. Einen Großteil des Einkaufs wickelt die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH als Partnerin der ABG GmbH, Stuttgart ab. Als Tochterunternehmen der Evangelischen Heimstiftung hat die ABG GmbH einen Lieferpartnerkodex entwickelt, der sich auf die Inhalte des LkSG bezieht in den Bereichen soziale Verantwortung, ökologische Verantwortung und ethische Verantwortung. Die Lieferant*innen der ABG GmbH verpflichten sich zur Anerkennung und Umsetzung des Kodex.

Im Bereich Fuhrpark besteht für Kfz-Hersteller*innen die Verpflichtung, das LkSG anzuwenden.

Regelmäßig evaluiert die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH Risiken anhand der Risikoanalyse und bewertet daraufhin u. a. die Zusammenarbeit mit Lieferant*innen sowie den Umgang von Kfz-Hersteller*innen mit dem LkSG, um ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen.

4. Verfahrensordnung über das Beschwerdeverfahren im Falle von Verletzungen des LkSG

4.1 Zweck und Anwendungsbereich
Die Verfahrensordnung bezweckt die transparente Darstellung des unternehmenseigenen Beschwerdeverfahrens im Sinne des § 8 Abs. 2 LkSG. Die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH setzt die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes um und übernimmt damit Verantwortung für die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Das Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten hinzuweisen, die durch das Handeln der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH im eigenen Geschäftsbereich oder durch das Handeln von Zulieferer*innen der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH entstanden sind.

4.2 Wer kann Hinweise geben?
Im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens können alle Personen, die im eigenen Geschäftsbereich der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH oder innerhalb der Lieferkette menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Risiken bzw. Verletzungen erkennen, Hinweise abgeben. Hinweisgebende Personen können zum Beispiel sein:

  • Mitarbeiter*innen der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH
  • Betreute, z. B. Bewohner*innen, Klient*innen, Patient*innen und deren Angehörige
  •  Geschäftspartner*innen (z. B. Lieferant*innen, Kooperationspartner*innen)
  • Externe (z. B. Mitarbeiter*innen von Dienstleister*innen)

4.3 Wie kann eine Beschwerde abgegeben werden?
Die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH hat mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz die Kanzlei Siebel Audit GmbH beauftragt. Dort können Beschwerden über eine digitale Meldeplattform abgegeben werden. Die Meldeplattform ist für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet und nimmt auch die Beschwerden im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz entgegen.

Die digitale Meldeplattform ist ein besonders geschützter Kommunikationskanal, der direkt zur Kanzlei Siebel Audit GmbH führt. Die Kanzlei Siebel Audit GmbH arbeitet unabhängig und eigenverantwortlich. Hinweise können unter Angabe des eigenen Namens oder auch anonym abgegeben werden. Die Identität der hinweisgebenden Person bleibt geschützt. Die Inhalte der eingehenden Hinweise werden nur dann und soweit an die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH weitergegeben, wie dies gesetzlich geregelt ist. Auf die digitale Meldeplattform hat ausschließlich die Kanzlei Siebel Audit GmbH Zugriff.

Die Möglichkeit, eine Beschwerde abzugeben und die Kontaktdaten der Kanzlei Siebel Audit GmbH erhalten Sie unter:

https://rheinische-gesellschaft.ks-hinweise.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldeplattform primär auf das Hinweisgeberschutzgesetz verweist. Sie können hier aber trotzdem eine Meldung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz abgeben.

4.4 Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab?
Der hinweisgebenden Person wird der Eingang des Hinweises bestätigt. In einer Erstprüfung, die von der Kanzlei Siebel Audit GmbH durchgeführt wird, wird zunächst festgestellt, ob der eingegangene Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Es erfolgt außerdem eine Schlüssigkeitsprüfung des beschriebenen Sachverhaltes und eine rechtliche Einschätzung, ob der geschilderte Vorfall ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder eine Verletzung entsprechender Pflichten bedeuten kann. Hinweise, die in den Anwendungsbereich fallen und schlüssig sind, werden als relevante Hinweise eingestuft und es wird seitens der Kanzlei Siebel Audit GmbH eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung initiiert. Ist der Hinweis nicht relevant, erhält die hinweisgebende Person eine entsprechende Rückmeldung. Zur Sachverhaltsaufklärung erörtert die Kanzlei Siebel Audit GmbH den Sachverhalt bei Bedarf mit der hinweisgebenden Person und bittet diese um weitere Informationen.

Wird im Zuge der Sachverhaltsaufklärung festgestellt, dass eine Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten gegeben ist oder ein Risiko besteht, dass eine solche Eintritt, werden zeitnah durch die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH geeignete Maßnahmen ergriffen. Dazu gibt die Kanzlei Siebel Audit GmbH ggf. die notwendigen Informationen unter Beachtung der Vertraulichkeit an die zuständige Stelle in der Rheinischen Gesellschaft für Diakonie gGmbH weiter.

4.5 Datenschutz
Jeder eingehende Hinweis wird dokumentiert und unter dem Gebot der Vertraulichkeit bearbeitet. Auch bei der Entgegennahme von Hinweisen durch die Kanzlei Siebel Audit GmbH wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt.

4.6 Kosten des Beschwerdeverfahrens
Das Verfahren ist für alle hinweisgebenden Personen kostenfrei.

4.5 Wirksamkeitsüberprüfung
Die Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH führt alle zwei Jahre und ggf. anlassbezogen eine Überprüfung der Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens durch.

 

Geschäftsführung
Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH
42799 Leichlingen

Stand: 20. Dezember 2023