Neues zum Neubau
Für die Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege steht Ihnen ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn eine vorübergehende Pflege notwendig ist – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erholungsphase oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Ob eine Aufnahme in die Kurzzeitpflege möglich ist, wird stets individuell geprüft. Die Verfügbarkeit hängt von der aktuellen Belegungssituation in unserer Einrichtung ab. Eine feste Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen halten wir nicht vor (eingestreute Kurzzeitpflege = Plätze stehen zur Verfügung, wenn vollstationäre Plätze vorübergehend frei geworden sind). Gerne beraten wir Sie persönlich zu den aktuellen Kapazitäten und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer individuellen Situation.
Während Ihres Aufenthalts legen wir großen Wert auf eine individuelle Betreuung und ein aktivierendes Angebot. Unser Ziel ist es, dass Sie anschließend wieder in Ihr gewohntes Umfeld zurückkehren können. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Lösung.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Verfügbarkeiten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme. Sprechen Sie uns an.
Evangelisches Altenzentrum Dr.-Carl-Kircher-Haus
Hinter der Hofstadt 10
55590 Meisenheim
T 06753 9392-0
F 06753 9392-10
info@dr-carl-kircher-haus.de
www.dr-carl-kircher-haus.de
Aufarbeitungsstudie ForuM zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie